Unsere AGB

I. Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Allgemeines
Zur Annahme von Bestellungen und zur Lieferung von Waren sowie zur Ausführung von Werkleistungen sind wir nur unter Zugrundelegung der nachstehenden Bedingungen bereit. Anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend.
3. Preise
a) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Preise Endpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns das Recht vor, bei einer Lieferung der Ware oder bei einer Erbringung der Leistungen die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen gemäß unserer aktuellen Preisliste zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
b) Die Zusendung unserer Preisliste gilt nicht als Angebot.

II. Lieferbedingungen
1. Lieferung
a) Wir tragen die Kosten für die Versendung auf kostengünstigste Beförderungsart. Mehrkosten für eine vom Kunden gewünschte andere Versendungsart gehen zu seinen Lasten.
b) Sollten wir vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, so hat unser Kunde die sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte. Ersatz eines Verzugsschadens oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens verlangen, es sei denn, auf unserer Seite liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Jeder Schadenersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen, wenn wir infolge höherer Gewalt oder infolge von Betriebsstörungen durch Arbeitskampf, Ausbleiben von Zulieferungen, Störungen im Transportwesen oder aus ähnlichen Gründen nicht fristgerecht liefern können.
c) Wir behalten uns Änderungen der Maße, Gewichte oder Leistungen vor, soweit diese die Spezifikationen und die Funktionalität der Ware nicht wesentlich beeinflussen.
d) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines Vergleichsverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über ein Vermögensverzeichnis, eintretende wesentliche Zahlungsschwierigkeiten, das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers oder ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens berechtigen uns, ohne weitere Verpflichtung die Lieferungen einzustellen.
2. Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware bei neuen Waren und ein Jahr ab Übergabe der Ware bei gebrauchten Waren.
b) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, kann der Kunde nach seiner Wahl die Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sachen verlangen, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz verlangen.
Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Hinsichtlich eines Schadenersatzanspruchs unseres Kunden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß nachfolgender Ziffer III 6. entsprechend.
c) Lehnen wir eine Warenreklamation als unbegründet ab, kann die uns überlassene reklamierte Ware nach Ablauf von vier Wochen ersatzlos verschrottet werden, falls der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die Ware von uns zurückverlangt. Wir sind verpflichtet, dies unserem Kunden im Reklamationsabwicklungsschreiben mitzuteilen. Dieser Verpflichtung können wir auch dadurch nachkommen, daß wir den Produzenten der reklamierten Ware veranlassen, den Kunden ein entsprechendes Reklamationsabwicklungsschreiben zu senden.
d) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn:
aa) die Ware nicht bei uns gekauft wurde,
bb) Fabriknummer oder Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden oder verändert ist.

III. Werkleistungsbedingungen (Serviceleistungen)
1. Allgemeines
Für Werkleistungen (Serviceleistungen) geltend anstatt der Lieferbedingungen (Abschnitt II) die Werkleistungsbedingungen (Abschnitt III) für das Gesamtvertragsverhältnis. Im übrigen geltend die Bestimmungen der Abschnitte I, IV bis VI unverändert.
2. Auftragserteilung
a) Der Auftrag ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen, Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
b) Die Durchführung von vereinbarten Arbeiten abweichenden Arbeiten bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden, es sei denn, der Kunde ist kurzfristig nicht erreichbar, die Arbeiten sind notwendig und die Gesamtkosten erhöhen sich hierdurch bei Aufträgen bis zu Euro 250,- – um nicht mehr als 20% und bei Aufträgen über Euro 250,– um nicht mehr als 15%.
3. Abnahme
a) Die Reparatur gilt mit der Übergabe des Wagens in unserem Betrieb als abgenommen.
b) Der Kunde kommt mit der Abnahme der Leistungen in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung den Wagen abgeholt hat. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf zwei Tage.
c) Bei Abnahmeverzug berechnen wir die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden. Wünscht der Kunde Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr.
4. Pfandrecht
Wegen einer Forderung aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an dem Wagen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzlieferungen und sonstigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung geltend gemacht werden. Ein Pfandrecht wird auch für den Fall vereinbart, daß der Wagen zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu uns gelangt und zu diesem Zeitpunkt Ansprüche aus der Geschäftsbedingung noch bestehen.
5. Gewährleistung
a) Wir leisten für die in Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise Gewähr:
b) Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem in den nachfolgenden Fällen beschriebenem Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
c) Die Gewährleistungsfrist für die von uns erbrachten Leistungen beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistungen. Bei Mängeln der von uns erbrachten Leistungen kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen. Unbeschadet hiervon sind wir berechtigt, eine Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Im Fall des endgültigen Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Schadenersatz verlangen.
Hinsichtlich möglicher Schadenersatzansprüche des Kunden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß nachfolgender Ziffer 6. Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und genau zu bezeichnen.
d) Für die Instandsetzung, die auf Wunsch des Kunden nur behelfsmäßig vorgenommen wird, leisten wir keine Gewähr.
6. Haftung
a) Wir haften für Schäden und Verluste am Wagen, soweit uns ein Verschulden trifft. Das gleiche gilt für Schäden aus etwaigen Probe- und Überführungsfahrten. Für zusätzlichen Wageninhalt haften wir nur, soweit wir ihn ausdrücklich zur Verwahrung angenommen haben. Von der Verwahrung bleiben in jedem Fall ausgenommen Geld, Wertpapiere, Sparkassenbücher, Urkunden und Schmucksachen sowie lose in oder bei dem Fahrzeug belassene andere Sachen wie Kleidungsstücke, Pakete usw.
b) Das Risiko der Probefahrt geht zu Lasten des Kunden, wenn er selbst oder sein Beauftragter das Fahrzeug während der Probefahrt lenkt.
c) Soweit wir für Schäden und Verluste haften, sind wir bei einer Beschädigung des Wagens zur kostenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dies unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ist der Zeitwert am Tag der Bestätigung nach der jeweils gültigen Schwacke-Liste zu ersetzen, höchstens jedoch bis zu Euro 11.000,–.
d) Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von für die Erfüllung des Vertrageszwecks wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsabschluß oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

IV. Zahlungsbedingungen
a) Unsere Rechnungen sind grundsätzlich bei Übergabe der Ware bzw. Abnahme der Fahrzeuge rein netto zu bezahlen.
b) Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
c) Die Annahme von Schecks unter Vorlage einer Scheckkarte und Wechseln behalten wir uns vor. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasen unseres Kunden.
d) Wir berechnen Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Dem Kunden bleibt der Nachweis einer niedrigeren Balstung, uns der Nachweis einer höheren vorbehalten.
e) Die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch soweit sie in der Einräumung von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Zahlungsbedingungen liegt, bleibt uns jederzeit vorbehalten.
f) Unser Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann unser Kunde nur geltend machen, wenn es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, aufgrund dessen wir Zahlung verlangen.
g) Wir sind berechtigt, Gutschriften für uns vom Kunden übergebenen Karkassen wieder zu stornieren, wenn sich bei der Bearbeitung die Unbrauchbarkeit der Karkassen herausstellt.
h) Wir sind berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung Euro 10,– in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der eingetretene Schaden wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale ist.

V. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns verkauften Waren sowie an allen eingebauten Zubehör-, Ersatzteilen und Austauschaggregaten vor bis zur vollständigen Bezahlung der uns aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen. Ist unser Kunde ein Kaufmann und bezieht er die Ware im Rahmen des Betriebs seines Handelsgewerbes, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Forderungen, die uns gegen den Kunden aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm zustehen.
b) Unser Kunde darf die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht verpfänden oder sicherungsübereignen.
c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen.
d) Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
Die Forderungen aus dem Weiterkauf der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns ab. Trotz der Abtretung ist unser Kunde berechtigt, die Forderungen ein zuziehen. Die Einzugsermächtigung des Kunden berührt unsere Einziehungsbefugnis nicht.
Wir werden die Forderungen jedoch solange nicht selbst einziehen, solange unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wenn wir die Einziehungsermächtigung widerrufen, ist unser Kunde verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben. Ist unser Kunde Kaufmann und hat die Vorbehaltsware von uns im Rahmen des Betriebs seines Handelsgewerbes bezogen, so sind wir und unsere Bevollmächtigten gegebenenfalls auch berechtigt, die Geschäftsräume unseres Kunden zu betreten, seine Unterlagen zur Feststellung der an uns abgetretenen Forderungen einzusehen und die zur Geltendmachung der an uns abgetretenen Forderungen notwendigen Unterlagen seinen Geschäftspapieren zu entnehmen bzw. Kopien davon zu fertigen.
e) Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt, so gilt die Forderung unseres Kunden gegen seine Abnehmer nur in Höhe des Einzelbetrages bzw. der Einzelbeträge inklusive Mehrwertsteuer als an uns abgetreten, den bzw. die der Kunde seinem Abnehmer für unsere Vorbehaltsware in Rechnung gestellt hat. Unterscheidet unser Kunde bei der Rechnungsstellung an seinen Abnehmer nicht zwischen unserer Vorbehaltsware, anderen Waren und/oder im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen, berechnet er seinem Abnehmer also nur einen Gesamtpreis, so gilt die gesamte Forderung gegen seinen Abnehmer als an uns abgetreten.
f) Unser Kunde tritt bereits jetzt alle Ersatzansprüche an uns ab, die er bei einem eventuellen Untergang, Verlust oder Beschädigung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwirbt. Die Ersatzansprüche dienen unserer Sicherung. Für sie gelten die Vorschriften dieses Abschnitts entsprechend.
g) Übersteigt der Wert aller für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen unseren Kunden nachhaltig um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
h) Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gehen ersetzte Teile in unser Eigentum über.

VI. Datenschutz
Der Kunde bestätigt und ist damit einverstanden, dass wir als Datenverarbeiter unter Beachtung geltender rechtlicher Bestimmungen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, über (i) den Kunden, (ii) dessen Angestellten und Vertreter, und (iii) über Endkunden des Kunden unter Beachtung der Privacy Policy, abrufbar unter www.goodyear.com, verarbeiten dürfen. Der Kunde sichert insoweit zu, dass er die entsprechende Privacy Policy gegenüber seinen Angestellten und Endkunden bekanntgegeben hat und stimmt der Verarbeitung von personenbezogenen Daten seiner Angestellten und Endkunden durch uns zu, soweit dies im Einklang mit der Privacy Policy geschieht.

VII. Sonstiges
Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen sowie Personen, die keinen Sitz im Inland haben ist Hanau (Main) ausschließlicher Gerichtsstand. Das gilt auch für Scheck- und Wechselforderungen.
Unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Stand 03.2018

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