ABE – Allgemeine Betriebserlaubnis

Um ein serienmäßiges Auto anzumelden und am Straßenverkehr teilzunehmen, ist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erforderlich. Sie findet sich in den Fahrzeugpapieren, also dem Kfz-Schein oder der Zulassungsbescheinigung, und enthält Informationen zu Hubraum, Sitzplätzen, Schlüsselnummern und Anhängelasten. Offiziell vom TÜV genehmigte Änderungen am Fahrzeug, bspw. Breitreifen und Karosserieanbauteile, sind ebenfalls in der ABE aufgeführt. Sind die Änderung nicht im Kfz-Schein vermerkt, erlischt die ABE.

Bei Alufelgen ist umgangssprachlich mit „ABE“ ein „Gutachten zur ABE“ gemeint. Damit wird die Nutzung der Felgen an den jeweiligen Fahrzeugen unter speziellen Auflagen genehmigt.

Vorsicht: Werden nicht freigegebene Räder oder Reifen montiert, erlischt nicht nur die Betriebserlaubnis, sondern die komplette Fahrzeugzulassung – einschließlich Versicherungsschutz!

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Hiermit registriere ich mich für den TYSYS-Newsletter.