Anhängerkupplung

Sie verbindet Anhänger und Zugfahrzeug und ist fest mit den stabilen Trägern der Bodengruppe gekoppelt. Sie unterliegt den in der StVO festgelegten Vorschriften und wird im Kfz-Schein eingetragen. Wird eine Anhängerkupplung nachträglich am Fahrzeug installiert, muss sie von einer anerkannten Prüfstelle abgenommen werden. Hat sie bestanden, erfolgt die Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

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