Prüfgutachten, Reifenfreigabe, Sonderräder

Anbauteile, die nicht durch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) abgedeckt sind, müssen von einer Prüfstelle geprüft werden. Erst nachdem die Freigabe erteilt wurde, dürfen diese Anbau- bzw. Zubehörteile am Fahrzeug verbaut werden. Anschließend muss dies in den Fahrzeugunterlagen beim TÜV und der Zulassungsstelle eingetragen werden.

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